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   OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06   

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https://dejure.org/2007,25855
OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06 (https://dejure.org/2007,25855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2007 - 3 Ss 246/06 (https://dejure.org/2007,25855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 3 Ss 246/06 (https://dejure.org/2007,25855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 140; StPO § 344; StGB § 46
    Pflichtverteidiger; Beirodung; Voraussetzungen; Schwere der Tat; Verteidigungsfähigkeit; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an den Tatsachenvortrag der Revision bei der Rüge eines Verstoßes gegen das Gebot notwendiger Verteidigung; Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei einer Straferwartung von einem Jahr ...

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 344; ; StGB § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StPO § 344; StGB § 46
    Pflichtverteidiger; Beirodung; Voraussetzungen; Schwere der Tat; Verteidigungsfähigkeit; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00

    Stellung eines Verteidigers bei zu erwartendem Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06
    Eine Straferwartung von einem Jahr ist nicht als starre Grenze anzusehen; vielmehr hängt die Frage, ob ein Verteidiger zu bestellen ist, auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seiner Persönlichkeit und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 = NStZ-RR 2001, 52).
  • OLG Koblenz, 21.05.1985 - 1 Ws 304/85

    Zu einem Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers; Beurteilung der Schwere

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06
    Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine starre Grenze, sondern die gebotene Abwägung hat unter Berücksichtigung der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten und der den Einzelfall prägenden Umstände der Sach- und Rechtslage zu erfolgen, weshalb insbesondere in einfach gelagerten Fällen auch bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die Beiordnung eines Verteidigers nicht zwingend ist (zu vgl. OLG Koblenz, VRS 69, 293-295).
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